Montag, 18. Juni 2012

An alle Hartz 4 Empfänger

Wenn ihr von der Hartz 4 Behörde kein Geld mehr bekommt, aus welchen Gründen auch immer, dann geht zu eurem zuständigen Amtsgericht und besorgt euch einen Beratungsschein für einen Anwalt.
Dieser soll dann Widerspruch bei der Hartz 4 Behörde einreichen und sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.10.2010 berufen, in dem es ausdrücklich heißt, dass das Existenzminimum nicht sanktioniert werden darf.
Hierfür hat die Partei die Linke bereits einen Widerspruch verfasst, der hier zu finden ist.
http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Pdf-Dateien/BVerG_ALGII.pdf
Diesen Widerspruch soll euer Anwalt an die Hartz 4 Behörde schicken.
(Lasst euch keinen anderen fadenscheinigen Grund für eure Klage unterjubeln, nur damit eure Sanktionen weiterhin unantastbar bleiben.) 
Gleichzeitig soll er gegenüber der Behörde ergänzend den Antrag auf „aufschiebende Wirkung" stellen und gleichzeitig beim Sozialgericht die Eilklage einreichen.
(Werdet ihr in der ersten Instanz abgelehnt, klagt bis zum Bundesverfassungsgericht.)
Ihr habt doch gar nichts mehr zu verlieren, also kämpft um euer Recht, das euch die jetzige Regierung der Bundesrepublik Deutschland streitig macht. Sie verstößt dadurch nicht nur gegen unser Grundgesetz, sondern auch noch gegen das Urteil unseres Bundesverfassungsgerichtes.
Hier hat das schon einmal einer gemacht und er hat gewonnen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv--31-sanktionen-ausgesetzt-761203.php

Hartz IV Ratgeber: Beratungsschein für den Anwalt
http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19afe0a2b30b.php

Vergesst nicht, ihr seid eindeutig im Recht. Es gibt niemanden hier in diesem Land der euch euer Existenzminimum streitig machen kann, auch wenn die Eliten dieses Landes dies illegal durch die Hartz 4 Behörden und ihre Mitarbeiter versuchen.

Bundesverfassungsgericht: Entscheidung

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2.  
  3. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html


Lasst euch nicht weiter eurer Existenz durch die Eliten dieses Landes berauben, auch wenn deren ausführenden Handlanger in Form von unseren jetzigen Politikern so in die Kameras dieser Welt hineinlächeln, als ob sie nichts Illegales gegenüber ihrem Volk getan hätten und frei von jeglicher Schuld wären.
Das ist nur Show, unterstützt von den Medien der Eliten.
Falls ihr es immer noch nicht wisst, in diesem Land bekommen Menschen ohne auch nur einen Strich dafür zu arbeiten Billionenbeträge aus dem Volk, durch Zinsen, Spekulationen, Gewinnmaximierung und viel zu überhöhte Stundenlöhne. Das gilt in unserem Land als legal. Euch verwehrt man aber in gleichem Atemzug euer Existenzminimum. Wacht auf und lasst euch nicht länger von den Eliten des Landes verarschen!


Die Näherin in Bangladesch und die Queen
http://petraraab.blogspot.de/2012/06/die-naherin-in-bangladesch-und-die.html


Hier die Namen
http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2012/04/gesamt1-namabst26-04-12.pdf

und hier die Gesichter dazu, die für so eine menschenverachtende Politik verantwortlich sind
http://www.abgeordnetenwatch.de/dauerhafter_euro_rettungsschirm_esm-605-433---abstimmungsverhalten-abst_ja.html#abst_verhalten